Gesetzliche Krankenkassen
Die ersten sechs Sitzungen werden von den Krankenkassen in jedem Fall übernommen, da sie genehmigungsfrei sind. Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, dass nach diesen Sitzungen gemeinsam mit dem Therapeuten ein Antrag zur Bewilligung der eigentlichen Therapiesitzungen gestellt werden muss.
DIPL. PSYCH. STEPHANIE KÜSSNER
Psychotherapie für Kinder, Jugendliche u. junge Erwachsene (VT)
Friedrich-Breuer-Straße 81
53225 Bonn
0228 - 24065302
0157 - 53057400