Gesetzliche Krankenkassen
Die ersten sechs Sitzungen werden von den Krankenkassen in jedem Fall übernommen, da sie genehmigungsfrei sind. Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, dass nach diesen Sitzungen gemeinsam mit dem Therapeuten ein Antrag zur Bewilligung der eigentlichen Therapiesitzungen gestellt werden muss.
Private Krankenversicherung / Selbstzahler
Aktuell bieten wir keine psychotherapeutische Behandlung bei privat Versicherten und Selbstzahlern an.
Die ADHS-Diagnostik kann auch bei privat Versicherten durchgeführt werden.
DIPL. PSYCH. STEPHANIE KÜSSNER
Psychotherapie für Kinder, Jugendliche u. junge Erwachsene (VT)
Friedrich-Breuer-Straße 81
53225 Bonn
0228 - 24065302
0157 - 53057400